SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination nach Baustellenverordnung (BaustellV)
Die gültige Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren, für Bauvorhaben mit mehreren Arbeitgebern (auch Subunternehmer) eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGe-Koordination) zu veranlassen, bzw. einen geeigneten Sicherheitskoordinator (SiGeKo) nach den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu bestellen.
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Wir sind Ihr Partner im Bauwesen! Vom Einfamilienhaus bis zum Logistikzentrum.
Wir bieten Ihnen eine professionelle und auf Ihr Bauvorhaben abgestimmte Sicherheitskoordination (SiGe-Koordination) gemäß BaustellV und RAB 10-33.
Selbstverständlich sind unsere Sicherheitskoordinatoren nach RAB Anlage A, B und C qualifiziert!
Unsere ganzheitliche SiGe-Koordination beinhaltet:
- Informations- bzw. Startgespräche mit allen Baubeteiligten
- Erstellung der Vorankündigung und Übermittlung an die zuständige Behörde
- Stellung eines geeigneten Koordinators (SiGeKo) gem. RAB 30 für die Planungsphase und Ausführungsphase
- Erstellung und Fortführung des SiGe-Plans gem. RAB 31
- Beachtung der allg. Grundsätze des Arbeitsschutzes gem. RAB 33
- Erstellung einer Baustellenordnung
- Erstellung der SiGe-Unterlage für spätere Arbeiten gem. RAB 32
- Handlungsempfehlung und Aufklärung hinsichtlich Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Prävention
- Information zu persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
- Aussagekräftige Projektdokumentation
- Bauherren- und Unternehmerberatung
Weitere und ausführliche Informationen erhalten Sie im Bereich Informationen.