Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Beschreibung

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ist die Person, die auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmer tätig sind, für alle Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit zuständig ist. Er hat erforderliche und geeignete Maßnahmen festzulegen und dann auch zu überprüfen und ist für die Koordination der Maßnahmen verantwortlich. Er wird vom Bauherrn beauftragt, die Maßnahmen der Sicherheit und Gesundheit nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes geltend für die beteiligten Firmen in die Wege zu leiten, festzusetzen und zu überprüfen. Was der SiGeKo leisten soll, ist in den Regeln des Arbeitsschutzes auf Baustellen und im § 4 Arbeitsschutzgesetz beschrieben. Der Koordinator hat gegenüber den einzelnen Firmen kein Weisungsrecht, außer bei Gefahr in Verzug, und er entbindet auch den Bauherren nicht von seiner Verantwortung, für die Verbesserung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu sorgen und entsprechend geeignete Maßnahmen zu treffen. Er stellt dem Bauherrn lediglich seine Fachkenntnisse zu Verfügung, handelt aber im Auftrag.

Rechtliche Grundlage

Der SiGeKo ist in der Regel ein Architekt oder Ingenieur. Bei kleineren Bauvorhaben kommt auch ein Meister oder ein staatlich geprüfter Techniker oder ebenso geprüfter Polier infrage. Um den Interessenskonflikt zu vermeiden und haftungsrechtliche bzw. versicherungsrechtliche Konsequenzen zu verringern, sollte die SiGe-Koordination nicht von Personen in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Bauvorhaben ausgeführt werden (z. B. Bauleiter / Polier und zugleich SiGeKo).

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) gilt seit dem 1. Juli 1998. Ein Koordinator stellt nun seine Fachkenntnis zu Verfügung, um angemessene und ausreichende Maßnahmen nach § 2 und § 3 Absatz 1 und § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu planen und zu koordinieren.

Ausbildung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators

Als Koordinator geeignet ist, wer über fundierte baufachliche Kenntnisse verfügt. Zudem sind eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie Kenntnisse zum Arbeitsschutz und zur Koordination erforderlich. Durch Absolvierung eines Lehrgangs und abschließender Prüfung erwirbt der künftige Koordinator die Berechtigung, als SiGeKo tätig zu werden. Um die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen jedoch im erforderlichen Umfang vorweisen zu können, zum Beispiel auch Arbeitsschutz und soziale Kompetenz, empfiehlt sich, auch die Qualifikation als Fachkraft zur Arbeitssicherheit nachzuweisen.

Aufgaben des SiGe-Koordinators

Das Bauvorhaben muss ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde, zum Beispiel Gewerbeaufsicht, angekündigt werden, sobald der Gesamtumfang des Bauvorhabens 500 Personentage oder 30 Arbeitstage überschreitet oder mehr als 20 Mitarbeiter über mindestens eine Schicht gleichzeitig tätig werden.

Diese Vorankündigung kann der SiGeKo erstellen, unterschrieben wird diese durch den Bauherrn bzw. dessen Vertreter (i. d. R. GU, Bauleiter, etc.).

Danach erstellt der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsplan . Dieser ist Bestandteil der Planung der Bauausführung.

Der Plan enthält:

  • Maßnahmen zum Gefahrenschutz bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
  • Maßnahmen und Planung zur gemeinsamen Nutzung der sicherheitstechnischen Einrichtungen
  • Arbeitsabläufe, zeitlich und räumlich
  • gewerkbezogene Gefährdungen
  • besondere Maßnahmen für gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung

Dies ist notwendig, da jedes Gewerk und jeder Arbeitgeber zwar eigene Vorschriften und Maßnahmen zur Sicherheit mitbringt, sich aber zunächst einmal nur auf den eigenen Bereich oder die eigene Aufgabe bezieht. Ohne sinnvolle Koordination könnte es dadurch zu Sicherheitslücken oder zu gegenseitigen Behinderungen kommen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefährden.

Die Unterlage

Der Koordinator für Sicherheit und Gesundheit erstellt im nächsten Schritt die sogenannte Unterlage, wie es im § 3 Abs. 2 Baustellenverordnung und in RAB 32 (Unterlage für spätere Arbeiten) vorgeschrieben ist. Dokumentiert und zur Nutzung während des Baus und zur späteren Nutzung sowie Instandhaltung verwendbar sind dort die wichtigsten Angaben festgehalten. So findet man in diesem Dokument Angaben darüber, auf welchen Teil des Baus und welche Arbeit sich die Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit beziehen, welche Gefahren es im betreffenden Bauabschnitt gab und wie die Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aussahen. Also:

  • Teil der Anlage, Bauabschnitt
  • Art der Arbeit
  • mögliche Gefahren
  • Maßnahmen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz

Außerdem können auch ergänzend

  • wiederkehrende Arbeiten nach Art und Häufigkeit
  • sicherheitstechnische Einrichtungen und deren Aufbewahrungsort
  • Anschlagpunkte, an denen das Sicherheitsgeschirr eingehängt werden kann

verzeichnet sein.

Durch seine Planung und die Unterlage schafft der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bezüglich Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter die Basis dafür, dass alle beteiligten Personen, die aus unterschiedlichen Firmen stammen und unterschiedlichen Gewerken angehören, die gleichen Informationen und Anweisungen zur Unfallverhütung und Sicherheit sowie Gesundheit erhalten, die dann umgesetzt werden müssen. Dies überwacht der Koordinator im Auftrag des Bauherrn, der laut Gesetz dafür verantwortlich ist.

 

 

Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Deshalb sind sie Adressaten der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung).

 

Diese enthält in § 3 die Verpflichtung für den Bauherrn, in bestimmten Fällen einen oder mehrere SiGe-Koordinatoren zu bestellen.

 

Wann muss ein SiGe-Koordinator bestellt werden?

 

Der Bauherr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen, oder gegebenenfalls auch mehrere SiGe-Koordinatoren für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

 

Die Größe des Bauvorhabens spielt dabei keine Rolle; entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.

 

Der Einsatz von Nachunternehmern, d.h. von Firmen, die Teilleistungen, z.B. die Elektroinstallation, im Rahmen des Gesamtbauvorhabens selbständig ausführen, bedeutet das Vorhandensein mehrerer Arbeitgeber.

 

Die Bestellung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens zu erfüllenden Aufgaben des SiGe-Koordinators erledigt werden können.

 

In nachfolgenden Tabellen können Sie die für Sie erforderlichen Aktivitäten ersehen.

 

Erforderliche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ab 01.04.2023

Anforderungsprofil an Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo´s)

BMA-Broschüre April 1999

Projektstufe Qualifikation
1 <10 Meister/Architekt/Bauingenieur, Teilnahme am SiGeKo-Lehrgang
2 >20-50 Meister/Architekt/Bauingenieur; Teilnahme an den SiGeKo-Lehrgängen; mind. 1 Jahr Berufserfahrung als SiGeKo oder unter Anleitung eines Fachleiters
3 >50-100 Architekt/Bauingenieur; Teilnahme an den SiGeKo-Lehrgängen I+II; mind. 2 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo oder mind. 1 Jahr Berufserfahrung und unter Anleitung eines Fachleiters
4 >100 Architekt/Bauingenieur; Teilnahme an den SiGeKo-Lehrgängen I, II + III; mind. 4 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo oder mind. 2 Jahre Berufserfahrung und unter Anleitung eines Fachleiters
  +20 starker Publikumsverkehr
Projektstufe anrechenbare Kosten x
(Lohnanteil – 40%)/Mittellohn DM/h x 9h/d x Bauzeit (d)

Beispiel 1: Einfamilienhaus Bauzeit 160 Tage (d) 
Netto 1.000.000 DM 
Anteil Löhne (42%) 420.000 DM 
Tragwerke (9h; 65 DM/h) 717 TGW > 500 TGW 
Projektstufe 717/160 = 5 » 1 

Beispiel 2: Umbau eines Bankgebäudes Bauzeit 210 Tage (d) 
Netto 15.000.000 DM 
Anteil Löhne (37%) 5.550.000 DM 
Tragwerke (9h; 65 DM/h) 9490 TGW > 500 TGW

Projektstufe
3162/210 = 45 + 20 = 65 » 3
  Architekt/Bauingenieur Studium mit baubetrieblicher Ausrichtung
Fachleiter Fachlicher Leiter gemäß §8 Abs. 2 AsiG (Sicherheitsingenieur mit mindestens 2jähriger Berufserfahrung als Sicherheitsingenieur)
Publikumsverkehr Dritte, die sich mit Willen oder sogar auf Geheiß des Bauherrn auf der Baustelle aufhalten (z.B. Kaufinteressenten). [6]