Die Betriebssicherheitsverordnung regelt in Deutschland die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von Anlagen und Maschinen.

Sowohl das Arbeitsschutzgesetz als auch die Betriebssicherheitsverordnung verlangen, dass der Unternehmer feststellt bzw. feststellen lässt, ob die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind.

Folgende Prüfungen im Überblick:

  • Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV 208-016
  • Prüfung von Sportgeräten und Skateranlagen
  • Prüfung von Anschlagmitteln
  • Prüfung von ortsveränderlichen Elektrogeräten (DGUV-V3)
  • Prüfung von Spielgeräten nach DIN EN 1176/77
  • Prüfung von Regalen gemäß DIN EN 15635
  • Prüfung von PSA gegen Absturz

Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung sind regelmäßig für alle Anlagen, Maschinen und sonstige Betriebsmittel durchzuführen.

Die Prüffrist wird durch die Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und gesetzliche Fristen festgelegt.

Gerne informieren wir Sie auch über den Umfang der notwendigen Prüfungen.