Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 / 4

Bei Elektroprüfungen nach DGUV Vorschrift 3 werden alle beweglichen und unbeweglichen Elektrogeräte auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft. Defekte Elektrogeräte stellen nach aktuellen Erkenntnissen eine große Brand- und Unfallgefahr in Haushalten und Unternehmen dar.

Werden die regelmäßigen Prüfungen nicht durchgeführt, kann dies zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen. Auch besteht die Möglichkeit, dass Ihr Sachversicherer nicht leistet, aufgrund Vertragsbruches bzw. der Nichteinhaltung von gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV-V3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen von:

  • ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln (fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben)
  • ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln (Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden)
  • stationären Anlagen (Anlagen, die nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und an einem neuen Bestimmungsort wieder aufgebaut werden)
  • nicht stationären Anlagen (Anlagen, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind)

zu sorgen.

Die Elektroprüfung der Geräte entlastet den Unternehmer von der Haftung durch Unfälle, die auf defekte Elektrogeräte zurückzuführen sind. So schließen z.B. Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn eine Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde.

Die DGUV V3 Prüfungen erfolgen mit zugelassenen geeichten modernen mobilen Prüfgeräten vor Ort an den jeweiligen Arbeitsplätzen/Arbeitsstätten durch geschulte Elektrofachkräfte. Bei Bedarf erstellen wir zusätzlich die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen Ihrer ortsunabhängigen Betriebsmittel und ortsfesten Betriebsmittel und Anlagen.

Neben einer Sichtprüfung, bei welcher festgestellt wird, dass beim zu prüfenden Gerät keine äußeren sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen, werden Messungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Prüftyp und der Schutzklassenzuordnung durchgeführt. Die geprüften und für in Ordnung befundenen Anlagen und Elektrogeräte werden mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. Danach wird ein schriftliches Prüfprotokoll mit allen relevanten Angaben erstellt.

Bei defekten Anlagen wird eine Fehleranalyse durchgeführt. Unsere Prüfer legen die Fristen für Wiederholungsprüfungen auf Grundlage der empfohlenen Vorgaben der DGUV V3 fest.

Bei schwerwiegenden Abweichungen und zu erwartenden Gefährdungen wird ein früherer Termin für die Wiederholungsprüfung angesetzt. Bei geringen Fehlerquoten (unter 2%) kann die Prüffrist verlängert werden.

Gerne informieren wir Sie auch über den Umfang der notwendigen Prüfungen.